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BEDINGUNGEN
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Vertrags- und Lieferbedingungen der V. I. P. Consult (in der Folge VIP genannt)
für den Geschäftsbereich CD / DVD Kopierservice.
  1. Allgemeines
    Angebote, Leistungen und Lieferungen erfolgen aufgrund der folgenden Bedingungen. Sie sind automatisch Bestandteil eines jeden Kundenauftrags. Mit unterzeichneter Auftragserteilung an VIP werden diese AGB durch den Kunden anerkannt. Anderweitige Abmachungen bedürfen der Schriftform.

  2. Angebote, Offerten, Preise, Vertrag, Nachbestellungen, Rücktritt
    Die Angebote und veröffentlichten Preise der VIP sind unverbindlich. Auch Irrtümer und kurzfristige Preisänderungen sind vorbehalten. Offerten sind bis zum angegebenen Gültigkeitsdatum verbindlich. Preise sind Nettopreise, exklusiv MWSt, exklusiv Versandkosten und exklusiv allenfalls weiterer anfallender Gebühren. Lieferkosten berechnen sich ab Firmensitz der VIP. Ein Auftrag an VIP wird erst durch die schriftliche Bestätigung (per Post oder elektronisch) durch VIP gültig. Nachbestellungen werden auf der Preisbasis berechnet, die der nachbestellten Menge entspricht. VIP kann grundsätzlich von einem Auftrag ohne Kostenfolge zurücktreten. Vor allem aus Gründen wie Lieferengpässen, Maschinenbruch, etc. aber auch aus der Erkenntnis, dass der zu duplizierende Inhalt zBsp. sitten- oder gesetzeswidrig sein könnte.

  3. Zahlungsbedingungen
    Die Zahlungsbedingungen werden in der Offerte bzw. in der Auftragsbestätigung definiert. Da die Produkte in der Regel speziell für den Kunden bestellt und produziert werden, hat der Kunde vor Auftragsbeginn die vereinbarte Akontozahlung zu leisten. Die Restzahlung wird bei Ablieferung der produzierten Ware gemäss Vertragsvereinbarung fällig.

  4. Urheber- und Schutzrechte
    Für alle durch den Auftraggeber an VIP zum Duplizieren gelieferten Daten und Vorlagen (egal welchen Formates z.Bsp. Ton - und Tonbilddaten, Software - Daten, sonstige Daten in digitaler Form, etc.) hat der Auftraggeber die Urheberrechte bzw. die Bewilligung des Urhebers zum Duplizieren sowie die Veröffentlichungsrechte. An VIP können aus Verletzungen von Urheber-, Copyright- und anderen Rechten gegenüber Dritten in keiner Weise Ansprüche, egal welcher Art, geltend gemacht werden.

  5. Lieferfrist
    VIP ist in jedem Fall bestrebt, die in der Auftragsbestätigung angegebene Lieferfrist einzuhalten. Verspätungen können jedoch nicht in jedem Fall ausgeschlossen werden. Eine verspätete Ablieferung gibt dem Auftraggeber weder das Recht auf Rücktritt vom Vertrag, noch einen Anspruch auf Rückerstattung von direktem oder indirektem Schaden. Erfolgt die Anlieferung der Daten, Unterlagen, Vorlagen, Filme etc., die für die Produktion benötigt werden, erst nach dem vereinbarten Datum, so verschiebt sich die Ablieferung mindestens um die gleiche Zeit. Produktionstechnische Gegebenheiten können es darüber hinaus erforderlich machen, einen neuen Abgabetermin vereinbaren zu müssen.

  6. Lieferung und Uebergang von Nutzen und Gefahr
    Mit der Lieferung der Ware an den Kunden gehen Nutzen und Gefahr auf den Auftraggeber über. Einen allfälligen Transportschaden muss der Auftraggeber beim Transportunternehmen, das die Lieferung durchführte, direkt geltend machen.

  7. Beanstandungen
    Die gelieferte Ware ist durch den Auftraggeber zu prüfen. Bei berechtigter Beanstandung ist VIP innerhalb von 5 Arbeitstagen schriftlich zu benachrichtigen. Ansonst gilt die Ware als angenommen. Vor allem bei Druckerzeugnissen vorkommende geringfügige Abweichungen (Farbe, Passgenauigkeit etc.) berechtigen in der Regel nicht zu einer Beanstandung. Für Beanstandungen, die VIP akzeptiert, erfolgt eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

  8. Haftungsbeschränkung
    Die Haftung von VIP beschränkt sich im Maximum in jedem Fall auf das Auftragsvolumen des einzelnen Auftrags, sofern der von VIP verursachte Fehler grobfahrlässig herbeigeführt wurde. Eine weitergehende Haftung der VIP für Schäden und Schadenersatz, egal aus welchen Gründen, ist ausgeschlossen. Dies sind vor allem Gründe wie höhere Gewalt, Produktionsmittelausfall, Lieferverzögerungen von Rohmaterial, Nutzungsverlust, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie alle anderen mittelbaren und unmittelbaren Schäden einschliesslich Folgeschäden.

  9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    Für alle Streitigkeiten gilt Schweizerisches Recht. Als Gerichtsstand sind die ordentlichen Gerichte am Geschäftssitz der VIP zuständig.

Affoltern a.A., 11. Juni 2002

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+41 (0)44 760 16 40
V. I. P. Consult