Vertrags- und Lieferbedingungen
der V. I. P. Consult (in der Folge VIP genannt)
für den Geschäftsbereich CD / DVD Kopierservice.
- Allgemeines
Angebote, Leistungen und Lieferungen erfolgen aufgrund der folgenden
Bedingungen. Sie sind automatisch Bestandteil eines jeden Kundenauftrags.
Mit unterzeichneter Auftragserteilung an VIP werden diese AGB
durch den Kunden anerkannt. Anderweitige Abmachungen bedürfen
der Schriftform.
- Angebote,
Offerten, Preise, Vertrag, Nachbestellungen, Rücktritt
Die Angebote und veröffentlichten Preise der VIP sind unverbindlich.
Auch Irrtümer und kurzfristige Preisänderungen sind
vorbehalten. Offerten sind bis zum angegebenen Gültigkeitsdatum
verbindlich. Preise sind Nettopreise, exklusiv MWSt, exklusiv
Versandkosten und exklusiv allenfalls weiterer anfallender Gebühren.
Lieferkosten berechnen sich ab Firmensitz der VIP. Ein Auftrag
an VIP wird erst durch die schriftliche Bestätigung (per
Post oder elektronisch) durch VIP gültig. Nachbestellungen
werden auf der Preisbasis berechnet, die der nachbestellten Menge
entspricht. VIP kann grundsätzlich von einem Auftrag ohne
Kostenfolge zurücktreten. Vor allem aus Gründen wie
Lieferengpässen, Maschinenbruch, etc. aber auch aus der Erkenntnis,
dass der zu duplizierende Inhalt zBsp. sitten- oder gesetzeswidrig
sein könnte.
- Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsbedingungen werden in der Offerte bzw. in der Auftragsbestätigung
definiert. Da die Produkte in der Regel speziell für den
Kunden bestellt und produziert werden, hat der Kunde vor Auftragsbeginn
die vereinbarte Akontozahlung zu leisten. Die Restzahlung wird
bei Ablieferung der produzierten Ware gemäss Vertragsvereinbarung
fällig.
- Urheber-
und Schutzrechte
Für alle durch den Auftraggeber an VIP zum Duplizieren gelieferten
Daten und Vorlagen (egal welchen Formates z.Bsp. Ton - und Tonbilddaten,
Software - Daten, sonstige Daten in digitaler Form, etc.) hat
der Auftraggeber die Urheberrechte bzw. die Bewilligung des Urhebers
zum Duplizieren sowie die Veröffentlichungsrechte. An VIP
können aus Verletzungen von Urheber-, Copyright- und anderen
Rechten gegenüber Dritten in keiner Weise Ansprüche,
egal welcher Art, geltend gemacht werden.
- Lieferfrist
VIP ist in jedem Fall bestrebt, die in der Auftragsbestätigung
angegebene Lieferfrist einzuhalten. Verspätungen können
jedoch nicht in jedem Fall ausgeschlossen werden. Eine verspätete
Ablieferung gibt dem Auftraggeber weder das Recht auf Rücktritt
vom Vertrag, noch einen Anspruch auf Rückerstattung von direktem
oder indirektem Schaden. Erfolgt die Anlieferung der Daten, Unterlagen,
Vorlagen, Filme etc., die für die Produktion benötigt
werden, erst nach dem vereinbarten Datum, so verschiebt sich die
Ablieferung mindestens um die gleiche Zeit. Produktionstechnische
Gegebenheiten können es darüber hinaus erforderlich
machen, einen neuen Abgabetermin vereinbaren zu müssen.
- Lieferung
und Uebergang von Nutzen und Gefahr
Mit der Lieferung der Ware an den Kunden gehen Nutzen und Gefahr
auf den Auftraggeber über. Einen allfälligen Transportschaden
muss der Auftraggeber beim Transportunternehmen, das die Lieferung
durchführte, direkt geltend machen.
- Beanstandungen
Die gelieferte Ware ist durch den Auftraggeber zu prüfen.
Bei berechtigter Beanstandung ist VIP innerhalb von 5 Arbeitstagen
schriftlich zu benachrichtigen. Ansonst gilt die Ware als angenommen.
Vor allem bei Druckerzeugnissen vorkommende geringfügige
Abweichungen (Farbe, Passgenauigkeit etc.) berechtigen in der
Regel nicht zu einer Beanstandung. Für Beanstandungen, die
VIP akzeptiert, erfolgt eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
- Haftungsbeschränkung
Die Haftung von VIP beschränkt sich im Maximum in jedem Fall
auf das Auftragsvolumen des einzelnen Auftrags, sofern der von
VIP verursachte Fehler grobfahrlässig herbeigeführt
wurde. Eine weitergehende Haftung der VIP für Schäden
und Schadenersatz, egal aus welchen Gründen, ist ausgeschlossen.
Dies sind vor allem Gründe wie höhere Gewalt, Produktionsmittelausfall,
Lieferverzögerungen von Rohmaterial, Nutzungsverlust, Verlust
von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie alle anderen mittelbaren
und unmittelbaren Schäden einschliesslich Folgeschäden.
- Anwendbares
Recht und Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten gilt Schweizerisches Recht. Als Gerichtsstand
sind die ordentlichen Gerichte am Geschäftssitz der VIP zuständig.
Affoltern
a.A., 11. Juni 2002
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